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	<title>Rechtsanwalt Marko Setzer</title>
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		<title>Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing – Universal Music GmbH</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 08:59:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Passagen über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche  nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 1.200,- EUR) zur Abgeltung aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte Handlungsfrist durch die Rasch Rechtsanwälte die beängstigende Wirkung.

Zur Zeit könnten z.B.  folgende Werke Gegenstand solcher Abmahnungen im Namen der Universal Music GmbH:

- “Born To Die” (Musikalbum) der Künstlerin “Lana Del Rey”

- “auch” der Künstlergruppe “die Ärzte”

- “Lichter der Stadt" der Künstlergruppe “Unheilig”

- “Out of My Hands” des Künstlers “Morton Harket”

- “Bis ans Ende der Welt” der Künstlergruppe “Santiano”

- “Changes” des Künstlers “Roman Lob”

- “Tuskegee” des Künstlers “Lionel Richie”

- “The Night The Sun Came UP” der Künstlergruppe “30 Seconds To Mars”

- “Tour of the Universe, Barcelona (Video)” der Künstlergruppe “DEV”

- “Born Villain” der Künstlergruppe “Marilyn Manson”]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Im April 2012 versendet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH</strong><strong> </strong><strong> </strong><strong>wieder  Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung u.a. am Musikalbum &#8220;Born to Die&#8221; von <span style="text-decoration: underline;">Lana Del Rey</span> durch Filesharing bzw.  illegalem Upload.<span id="more-971"></span></strong><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;">In einem meist 10 seitigen Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch wird dem Adressaten vorgeworfen, über sogenannte <strong> Peer-to-Peer Programme</strong> (Online-Tauschbörsen) über den   Internetanschluss die Dateien  (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum  Download   angeboten zu haben. Textbausteine enthalten Passagen über  Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche  nach §§ 97 a, 101  Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative:  Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 1.200,- EUR) zur Abgeltung  aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte  Handlungsfrist durch die Rasch Rechtsanwälte die beängstigende Wirkung.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur Zeit könnten z.B.  folgende Werke Gegenstand solcher Abmahnungen im Namen der Universal Music GmbH:</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">-<strong> “Born To Die” (Musikalbum) </strong>der Künstlerin “Lana Del Rey”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Back to Black”</strong> der Künstlerin &#8220;Amy Winehouse”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Lichter der Stadt&#8221;</strong> der Künstlergruppe “Unheilig”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Before The Dinosaurs”</strong> der Künstlerin “Aura Dione”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Fallen Empires”</strong> der Künstlergruppe “Snow Patrol”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Matter Fixed”</strong> des Künstlers “Marlon Roudette”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">-<strong> “Beweg Dich Mit Mir”</strong> der Künstlergruppe “Glasperlenspiel”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Neighborhoods”</strong> der Künstlergruppe “Blink 182”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“MDNA”</strong> der Künstlerin &#8220;Madonna”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">- <strong>“Lioness: Hidden Treasures”</strong> der Künstlerin “Amy Winehouse”</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>Was können Betroffene – als Adressaten derartiger Abmahnschreiben sofort tun?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">- Ruhe bewahren! Keinen Kontakt mit der Kanzlei Rasch aufnehmen, weder telefonisch noch schriftlich.</p>
<p style="text-align: justify;">- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende <strong>Kanzlei Rasch</strong> veranlassen!</p>
<p style="text-align: justify;">- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die Kanzlei Rasch absenden!</p>
<p style="text-align: justify;">- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Warum ist die Rechtsverteidigung nicht einfach?</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>a) Sekundäre Beweislast des Abgemahnten:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Oft genügt schon die Masse an   Textbausteinen, in denen von zahlreich mit Erfolg geführten Prozessen   berichtet wird und / oder der drohende Tonfall mit hoch angesetzten   Schadensersatzsummen in den Abmahnschreiben, der die Adressaten unter   der knapp bemessenen Frist häufig zur Zahlung der ebenso überhöhten   Vergleichssummen veranlasst, aus lauter Panik und Angst schnell die   mitgelieferte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Zahlungen   vorzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Lässt es dann doch ein “Mutiger” darauf   ankommen, so argumentieren die Gerichte oft mit dem Anscheinsbeweis zu   Lasten des Abgemahnten aufgrund der ermittelten IP-Daten-Erhebung. Denn   oft belegt die Gegenseite die “fehlerfreie” Funktionsweise mit Hilfe   eines Gutachtens. Da nun der Beklagte die “sekundäre Beweislast” für die   Entkräftung des Anscheinsbeweises trägt, muss er seinerseits den  Beweis  dafür erbringen, dass er oder seine Angehörigen (Dritten) zum   angegebenen Download-Zeitpunkt nicht die urheberrechtliche   Verletzungshandlung begangen haben kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Möglichkeit, die oben erwähnten   Fehlerquellen der Ermittlungssoftware in den Prozess einzubringen,   bestünde theoretisch, würde aber die Kosten des Verfahrens durch ein   Gegengutachten enorm in die Höhe treiben, deren Erfolg am Ende nicht   garantiert werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>b) Beweismöglichkeit: Datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach § 34 BDSG</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im Rahmen einer datenschutzrechtlichen   Selbstauskunft gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) könnte der   betroffene Abgemahnte nun selbst bei seinem Provider eine Überprüfung   der gespeicherten Daten (dynamische IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt)   und deren Zuordnung anstreben. Denn rein rechtlich besteht weitgehend   übereinstimmende Auffassung darüber, dass es sich bei IP-Adressen um   personenbezogene Daten handelt, so dass gegenüber dem eigenen Provider   ein Recht auf Auskunft besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch in der Realität scheint diese   Beweismöglichkeit nur einer Seite, nämlich die der Abmahnenden zur   Verfügung zu stehen. Denn während die Frist zur Löschung der Daten und   Adresszuordnung (Provider dürfen IP-Adressen nur max. 7 Tage aufbewahren   und müssen danach wieder gelöscht werden) durch ein zivilrechtliches   Auskunftsverfahren für die abmahnende Seite verlängert wird, werden die   Daten dann aber nach Genehmigung des Antrags und der anschließenden   Auskunftserteilung vom Provider sofort gelöscht. Wenn der Abgemahnte nun   einige Wochen danach erst im Abmahnschreiben davon erfährt, ist es für   eine Überprüfung im Rahmen des Selbst-auskunftsverfahren zu spät. Der   Provider hat die Daten längst gelöscht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>c) Beweismöglichkeit: Eigene LOG-Dateien</strong>:</p>
<p style="text-align: justify;">Der eine oder andere IT-Begeisterte mag   sich nun an die Logdateien des heimischen Routers erinnern. Die   Aktivierung des Logging-vorgangs zum Tatzeitpunkt vorausgesetzt, könnte   sich in den aufgezeichneten Dateien die Zuordnung eines Gegenbeweises   bieten.<br />
Allerdings haben diese Aufzeichnungen, unterstellt, sie werden für das   Gericht verständlich aufbereitet und nicht als Zahlenwirr-warr belassen,   wenig juristischen Wert. Denn die einfachen Textdateien lassen sich   leicht verfälschen und wären nur beweissicher, wenn sie von einer   externen Einrichtung erfasst werden würden und/oder der Vorgang z.B.   durch eine Signatur gesichert wäre.<br />
So argumentierte bereits im Jahr 2003 das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.02.2003 (<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2003/18_U_192_02urteil20030226.html" target="_blank">Az: 18 U 192/02</a>),   dass die Logdateien eines Webhosters ohne den Nachweis einer sicheren   Auswertung nicht als Beweismittel verwertet werden könnten. Jedoch kann   die Vorlage der Logdateien im Mindestmaß eine gewisse Indizwirkung für   die Unschuld des Abgemahnten haben oder dessen entlastenden Vortrag   bekräftigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>d) Beweismöglichkeit: Kalenderprotokoll und Zeugen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">So untechnisch diese Möglichkeit auch   klingen mag, so stellt sie doch eine nicht zu unterschätzende   Möglichkeit zum Gegenbeweis eines zu Unrecht Abgemahnten dar. Um nicht   als Verletzer oder seit dem BGH-Urteil vom 12.05.2010 (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;anz=101&amp;pos=0&amp;nr=52202&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">Az: I ZR 121/08</a>)   für ein ungesichertes W-Lan-Netzwerk als “Störer” belangt zu werden,   kann der Einzelne neben dem ausreichend passwortgeschützten W-Lan-Netz   auch sofort nach Erhalt der Abmahnpost in seinem Kalender nachschauen,   was und mit wem er zum Tatzeitpunkt gemacht hat. Nicht selten liegen die   Tatzeitpunkte “merkwürdiger Weise” in den späten Abendstunden oder   sogar in der Mittagszeit. Eventuell lässt sich dort ein   gesellschaft-licher Anlass mit anderen Personen als Zeugen dafür finden   und kann die sekundäre Darlegungslast unterstützen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Welche wirksame Rechtsverteidigung ist zu empfehlen?<br />
</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ist sich der Abgemahnte sicher, dass   weder er noch eine andere im Haushalt wohnende Person die   urheberrechtliche Verletzungshandlung begangen hat und er nicht panisch   die oft überhöhten Zahlungsforderungen der abmahnenden Anwälte bezahlen   will, so bleiben ihm grundsätzlich die Optionen,</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.</strong> die Sache ohne   Reaktion zu ignorieren bzw. sich in zahlreichen Internetforen die Flut   von halbherzigen Ratschlägen anzutun. ODER<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2</strong>. sich gleich von  Anfang  an <strong>rechtzeitig fachkundigen Rat</strong> eines auf das Recht der neuen  Medien  oder auf das Urheberrecht <strong>spezialisierten Anwalt</strong> einzuholen.</p>
<p style="text-align: justify;">Von der ersten Option kann man nur   abraten. Denn so leicht lassen sich abmahnende Kanzleien nicht   abschütteln bzw. die Sache auf sich beruhen. Gegenargumente werden oft   standardisiert mit reichlich vielen Textbausteinen beantwortet oder gar   nicht erst darauf eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr Geld   damit. Die Informationen im Internet können schon gar nicht so   ungefiltert empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten   Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden Unterlassungserklärungen   die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind jedoch oft veraltet oder   ungenau und birgen die Gefahr weitreichender negativer Folgen. Immerhin   bindet die Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre lang.</p>
<p style="text-align: justify;">Solange aber die Praxis der Gerichte,   zivilrechtliche Auskunftsverfahren massenhaft stattzugeben, sich nicht   grundlegend ändert, ist die <strong>Wahrnehmung der zweiten Option</strong> und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere   Alternative. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der   Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele   Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Lesetip!</strong> <strong> </strong><a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a><strong> – Weitere Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../category/allgemein/urheberrecht/abmahnung-filesharing-peer-to-peer-uploads/" target="_blank">Rasch Rechtsanwälte</a> aus Hamburg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In Fragen zu Abmahnungen im   Allgemeinen, Abmahnungen bei Filesharing oder konkret zu Ihrem   Abmahnschreiben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer &#8211; Abmahnung wegen Filesharings von Kinofilmen (u.a. GHOST RIDER)</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 10:45:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit Beginn des Monats April 2012 landen in deutschen Briefkästen wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Medien- und Filmindustrie bezüglich folgender Filmwerke ab:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Beginn des Monats April 2012 landen in deutschen Briefkästen wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Medien- und Filmindustrie bezüglich folgender Filmwerke ab:<span id="more-963"></span></p>
<p style="padding-left: 60px;"><strong><em>„GHOST RIDER – SPIRIT of VENGEANCE (3D)“</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px;">(beauftragt durch Universum Film GmbH)</p>
<p style="padding-left: 60px;"><strong><em>„Wickie auf großer Fahrt“</em></strong></p>
<p><em> </em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><strong><em>„Der Gott des Gemetzels“</em></strong></p>
<p><em> </em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><strong><em>„Tannöd“</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px;">(beauftragt durch Constantin Film Verleih GmbH)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Vorwurf des Abmahnungsschreibens?</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Vorgeworfen wird den Adressaten derartiger Abmahnschreiben, Filme, Musik oder PC- Spiele im Internet mittels Tauschbörsenprogrammen, sogenannten Peer-to-Peer Programmen <strong>unberechtigt angeboten</strong> bzw. zur Verfügung gestellt zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Forderung an den Adressaten?</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Vorwurf geht ein <strong>Schadensersatzanspruch</strong> und die Unterzeichnung und Abgabe einer <strong>Unterlassungserklärung</strong> zugunsten der Rechteinhaber einher.</p>
<p style="text-align: justify;">Zuerst wird auf nicht weniger als 6 bis 12 Seiten ein rechtswidriges Verhalten moniert, welches mit Hilfe zahlreicher Passagen aus Gerichtsentscheidungen fundiert wird und die Dringlichkeit der geltend gemachten Ansprüche bestärkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierauf aufbauend soll dann ohne weiteres eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben und zurückgesandt werden, welche meist zum Nachteil des unwissenden Abgemahnten verfasste Formulierungen enthält.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich wird die Zahlung eines als <em>„Güteangebot zur schnellen Beendigung des Streits“</em> bezeichneten Vergleichsbetrags als angeblich entstandener Schaden zur Kompensation eingefordert, welcher sich oft im Rahmen eines hohen Zahlbetrages zwischen <strong>850,- EUR und 1.600,- EUR</strong> bewegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist der Abgemahnte nicht bereit zu zahlen, droht der abmahnende Anwalt mit der Auferlegung enormer Kostenrechnungen wegen Einleitung gerichtlicher Schritte.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Vorsicht!</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Solche Abmahnschreiben bauen eine Drohkulisse mit eng bemessener Handlungsfrist auf. Diese soll verhindern, dass der Abgemahnte vorab eine objektive und fundierte rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt veranlasst und den Forderungen ohne <strong>Wenn</strong> und <strong>Aber</strong> schnell nachkommt.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Unsere Empfehlung:</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wir raten Ihnen dringend davon ab, selbst Kontakt mit dem abmahnenden Rechtsanwalt oder dem vermeintlichen Rechteinhaber aufzunehmen, weder telefonisch, schriftlich noch per Email. Auf keinen Fall sollten Sie die hohen als Vergleich angebotenen Zahlbeträge anweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso raten wir davon ab, ungeprüft die im Abmahnschreiben enthaltene, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und voreilig zurückzusenden. Diese Erklärung ist rechtlich betrachtet ein Unterlassungsvertrag und verpflichtet den Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren. Wird der Vertrag in dieser geraumen Zeitspanne nicht eingehalten, können die hierin vereinbarten Vertragsstrafen schnell in den Bereich der vierstelligen Zahlbeträge übergehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zudem benachteiligen sehr pauschal formulierte Erklärungen zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung den Erklärenden in unangemessener Weise.</p>
<p style="text-align: justify;">Vertrauen Sie zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit besser nicht auf gut gemeinte Ratschläge von juristischen Laien (z.B. Internetforen) oder versuchen Sie nicht eine  „modifizierte Unterlassungserklärung“ selbst anzufertigen, um sich nicht der Gefahr weit reichender, nicht wieder aufhebbarer Konsequenzen auszusetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Kompetente Hilfe:</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Zögern Sie nicht, kompetente Hilfe eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalts einzuholen, welcher</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: justify;"><strong>1.</strong> die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen und deren Voraussetzungen überhaupt erstmal <strong>rechtlich überprüft,</strong></p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: justify;"><strong>2.</strong> eine <strong>rechtsklar formulierte, unmissverständliche Unterlassungserklärung</strong> – <em>ohne Anerkennung einer Rechtspflicht</em> &#8211; durchsetzt und damit die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringert,</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: justify;"><strong>3.</strong> nach Möglichkeit und Beachtung individueller Zielabsprachen mit Ihnen in <strong>Vergleichsverhandlungen</strong> mit der abmahnenden Kanzlei tritt, um den Rechtsstreit möglichst kostengünstig, außergerichtlich zu beenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Viele   Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an.  Auch    wir!</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>Lesetip!</strong> <a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weitere Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../category/allgemein/urheberrecht/abmahnung-filesharing-peer-to-peer-uploads/" target="_blank">Waldorf Frommer Rechtsanwälte</a> aus München.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>In   Fragen zu Abmahnungen im        Allgemeinen, Abmahnungen bei Filesharing oder   konkret zu Ihrem        Abmahnschreiben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>U+C Rechtsanwälte – Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing – BB Video GmbH</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/uc-rechtsanwalte-%e2%80%93-aktuelle-abmahnungen-wegen-filesharing-%e2%80%93-bb-video-gmbh/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 15:27:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[BB Video GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[purer sex alles drin]]></category>
		<category><![CDATA[U + C]]></category>

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		<description><![CDATA[Neue Abmahnungen im Maerz 2012 wegen Filesharing von der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte aus Regensburg erreichen die Kanzlei Setzer. Im Auftrag der BB Video GmbH aus Mülheim werden u.a. Urheberrechtsverletzungen bzgl. Pornofilme abgemahnt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neue Abmahnungen im Maerz 2012 wegen  Filesharing von der Kanzlei Urmann + Collegen   Rechtsanwälte aus  Regensburg erreichen die Kanzlei Setzer. Im Auftrag der  BB Video GmbH aus Mülheim werden u.a.  Urheberrechtsverletzungen bzgl. Pornofilme abgemahnt.<span id="more-958"></span></strong><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im 1. Quartal 2012 werden u.a. bzgl. des Pornofilms Abmahnungen versendet:</p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 60px;"><em><strong>“Purer Sex &#8211; Alles drin”</strong></em> (BB Video GmbH aus Mülheim)</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Filmwerke aus diesem Genre waren:</p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 60px;"><em><strong>“Die Geschichte der B”</strong></em> (Magnafilm GmbH aus Essen</p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 60px;"><em><strong>“Blas ihn hart, den dicken Prengel / Nachbarin Gerda”</strong></em> (Silwa Filmvertriegs AG) und</p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 60px;"><em><strong>“Spandex loads”</strong></em> (DigiProtect GmbH)</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Welche Handlung wird Ihnen vorgeworfen: </strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Der Vorwurf eines derartigen  Abmahnschreibens ist das unberechtigte Anbieten bzw.  Zur-Verfügung-Stellen des betreffenden Films, Musik oder PC-Spiels im  Internet über spezielle Tauschbörsenprogramme, sogenannte <strong>Peer-to-Peer Programme </strong>sowie das Auslösen eines damit verbundenen Schadensersatzanspruchs zugunsten der Rechteinhaber.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf nicht weniger als 6 bis 12 Seiten  wird Ihnen ein rechtswidriges Verhalten vorgehalten und mit Hilfe  zahlreicher Passagen aus Gerichtsentscheidungen die Dringlichkeit der  geltend gemachten Ansprüche untermauert. Möglichst ohne weiteres Zögern  sollen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und  zurücksenden sowie den geforderten Vergleichsbetrag als angeblich  entstandener Schaden zur Kompensation überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser beträgt oft stattliche Summen zwischen <strong>650,- EUR und 996,- EUR</strong> und wird meist noch als Güteangebot zur schnellen Beendigung des  Streits bezeichnet. Im Falle der Nichtzahlung werden dazu enorme  Kostenrechnungen aufgezählt und vorgerechnet, die auf Sie zukommen  werden, wenn erstmal gerichtliche Schritte eingeleitet werden würden.  Kurz zusammengefasst: Eine ordentliche Drohkulisse mit knapper  Handlungsfrist wird geschildert, die verhindern soll, vorab eine  fundierte rechtliche Überprüfung durch einen   auf das  Urheberrecht    spezialisierten Anwalt zu veranlassen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong><strong>Das empfehle ich Ihnen: </strong><strong> </strong></strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ausdrücklich <strong>rate ich</strong> davon<strong> ab</strong>,  selbst Kontakt mit dem abmahnenden Rechtsanwalt oder dem vermeintlichen  Rechteinhaber aufzunehmen, weder telefonisch, schriftlich oder per  Email.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch <strong>rate ich</strong> ebenfalls davon <strong>ab</strong>,  ungeprüft die im Abmahnschrieben enthaltene, vorgefertigte  Unterlassungserklärung zu unterschreiben und voreilig zurückzusenden.  Denn die Erklärung ist rechtlich betrachtet ein Unterlassungsvertrag,  der den Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren bindet und  verpflichtet. Formulierungen zur vereinbarten Vertragsstrafe können  schnelle hohe 4 stellige Zahlbeträge erreichen. Pauschal formulierte  Erklärungen zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung benachteiligen  den Erklärenden ebenso unangemessen.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang <strong>rate ich</strong> auch dringend davon <strong>ab</strong>,  gutgemeinte Ratschläge von juristischen      Laien  (Stichwort:  Internetforen) zu suchen und eigens angefertigte sogenannte  „modifizierte      Unterlassungserklärungen“ zu verfassen. Diese bürgen  oft die Gefahr von weitreichenden, nicht wiedergutzumachenden,  Konsequenzen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Vertrauen Sie auf kompetente Hilfe eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalts, der:</strong></h2>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.</strong> die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen und deren <strong>Voraussetzungen</strong> überhaupt erstmal <strong>überprüft</strong>,</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.</strong> eine <strong>rechtlich klar formulierte Unterlassungserklärung</strong> – <em>ohne Anerkennung einer Rechtspflicht</em> – durchsetzt und damit die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringert und</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.</strong> nach Möglichkeit und Beachtung individueller Zielabsprachen mit Ihnen in <strong>Vergleichsverhandlungen</strong> mit der abmahnenden Kanzlei tritt, um den Rechtsstreit möglichst kostengünstig, außergerichtlich zu beenden.</p>
<div style="text-align: justify;">Viele    Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an.    Auch     wir!</div>
<div style="text-align: justify;">.</div>
<div style="text-align: justify;">.</div>
<div style="text-align: justify;">
<p><strong>Lesetip!</strong> <a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a><strong> </strong></p>
<p><strong>Weitere aktuelle Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../category/allgemein/urheberrecht/abmahnung-filesharing-peer-to-peer-uploads/" target="_blank">Rechtsanwälte U +  C Anwaltsgesellschaft mbH</a> aus Regensburg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In  Fragen zu Abmahnungen im    Allgemeinen, Abmahnungen bei   Filesharing oder  konkret zu Ihrem    Abmahnschreiben stehen wir Ihnen   gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Philipp Marquort &#8211; Abmahnung Filesharing (Erotikfilm)</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/rechtsanwalt-philipp-marquort-abmahnung-filesharing-erotikfilm/</link>
		<comments>http://www.ra-setzer.de/rechtsanwalt-philipp-marquort-abmahnung-filesharing-erotikfilm/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 15:28:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Philipp Marquort]]></category>
		<category><![CDATA[sexy cora]]></category>
		<category><![CDATA[Tim Wosnitza]]></category>
		<category><![CDATA[Triple x]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-setzer.de/?p=946</guid>
		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn 2012 versendet der Kieler Rechtsanwalt Philipp Marquort wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Medienindustrie bzw. aus dem Bereich der Erotikfilmbranche.
Ebenso werden Abmahnunge im Auftrag der
Notrefun Entertainment Media GmbH aus Berlin und dem Medienvertrieb T.W., Inhaber Tim Wosnitza ausgesprochen.

"Sexy Cora - My Satisfaction"]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit Jahresbeginn 2012 versendet der Kieler Rechtsanwalt Philipp Marquort wieder Abmahnungen wegen   Urheberrechtsverletzung im  Auftrag der <em>Medienindustrie bzw. aus dem Bereich der Erotikfilmbranche.<span id="more-946"></span></em></strong></p>
<div><strong><em> </em></strong><span style="text-decoration: underline;">Folgende Werke sind u.a. Gegenstand der Abmahnungen:</span></div>
<div><span style="text-decoration: underline;"><br />
</span></div>
<div>Im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd.</div>
<div>.</div>
<div>
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>“2 Studentinnen geben Nachhilfe”</strong><br />
</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em><em><strong>“Hamburger Privatamateure vol. 3”</strong></em></em><em><strong> </strong></em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>“Apartment Deluxe” </strong><br />
</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>“Lesbische Disco Schlampen”</strong><br />
</em></p>
<div style="padding-left: 60px;"><em><strong>“Frisches Teenie-Fickfleisch vol. 1”</strong></em></div>
<div style="padding-left: 30px;"><em><strong><br />
</strong></em></div>
<div style="padding-left: 60px;"><em><em><strong>&#8220;Dominante NS Spiele”</strong></em></em></div>
<div style="padding-left: 60px;"><em><em><strong><br />
</strong></em></em></div>
<div style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><em><strong>“Sexy Cora &#8211; 2 Studentinnen nehmen Nachhilfe” </strong><br />
</em></p>
<p><em><strong> </strong></em></p>
</div>
<div>Ebenso werden Abmahnunge im Auftrag der:</div>
<div>.</div>
<div><strong>Notrefun Entertainment Media GmbH</strong> aus Berlin und</div>
<div>.</div>
<div>dem <strong>Medienvertrieb T.W.</strong>, Inhaber Tim Wosnitza ausgesprochen.<strong> </strong></div>
<div><strong><br />
</strong></div>
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>&#8220;Sexy Cora &#8211; My Satisfaction&#8221;<br />
</strong></em></p>
<div><em><br />
</em></div>
<h2><strong>Welche Handlung wird Ihnen vorgeworfen: </strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Der Vorwurf eines derartigen Abmahnschreibens ist das unberechtigte Anbieten bzw. Zur-Verfügung-Stellen des betreffenden Films, Musik oder PC-Spiels im Internet über spezielle Tauschbörsenprogramme, sogenannte <strong>Peer-to-Peer Programme </strong>sowie das Auslösen eines damit verbundenen Schadensersatzanspruchs zugunsten der Rechteinhaber.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf nicht weniger als 6 bis 12 Seiten wird Ihnen ein rechtswidriges Verhalten vorgehalten und mit Hilfe zahlreicher Passagen aus Gerichtsentscheidungen die Dringlichkeit der geltend gemachten Ansprüche untermauert. Möglichst ohne weiteres Zögern sollen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden sowie den geforderten Vergleichsbetrag als angeblich entstandener Schaden zur Kompensation überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser beträgt oft stattliche Summen zwischen <strong>750,- EUR und 995,- EUR</strong> und wird meist noch als Güteangebot zur schnellen Beendigung des Streits bezeichnet. Im Falle der Nichtzahlung werden dazu enorme Kostenrechnungen aufgezählt und vorgerechnet, die auf Sie zukommen werden, wenn erstmal gerichtliche Schritte eingeleitet werden würden. Kurz zusammengefasst: Eine ordentliche Drohkulisse mit knapper Handlungsfrist wird geschildert, die verhindern soll, vorab eine fundierte rechtliche Überprüfung durch einen   auf das  Urheberrecht   spezialisierten Anwalt zu veranlassen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong><strong>Das empfehle ich Ihnen: </strong><strong> </strong></strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ausdrücklich <strong>rate ich</strong> davon<strong> ab</strong>, selbst Kontakt mit dem abmahnenden Rechtsanwalt oder dem vermeintlichen Rechteinhaber aufzunehmen, weder telefonisch, schriftlich oder per Email.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch <strong>rate ich</strong> ebenfalls davon <strong>ab</strong>, ungeprüft die im Abmahnschrieben enthaltene, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und voreilig zurückzusenden. Denn die Erklärung ist rechtlich betrachtet ein Unterlassungsvertrag, der den Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren bindet und verpflichtet. Formulierungen zur vereinbarten Vertragsstrafe können schnelle hohe 4 stellige Zahlbeträge erreichen. Pauschal formulierte Erklärungen zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung benachteiligen den Erklärenden ebenso unangemessen.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang <strong>rate ich</strong> auch dringend davon <strong>ab</strong>, gutgemeinte Ratschläge von juristischen      Laien  (Stichwort: Internetforen) zu suchen und eigens angefertigte sogenannte „modifizierte      Unterlassungserklärungen“ zu verfassen. Diese bürgen oft die Gefahr von weitreichenden, nicht wiedergutzumachenden, Konsequenzen.</p>
<h2><strong>Vertrauen Sie auf kompetente Hilfe eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalts, der:</strong></h2>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>1.</strong> die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen und deren <strong>Voraussetzungen</strong> überhaupt erstmal <strong>überprüft</strong>,</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>2.</strong> eine <strong>rechtlich klar formulierte Unterlassungserklärung</strong> &#8211; <em>ohne Anerkennung einer Rechtspflicht</em> &#8211; durchsetzt und damit die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringert und</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>3.</strong> nach Möglichkeit und Beachtung individueller Zielabsprachen mit Ihnen in <strong>Vergleichsverhandlungen</strong> mit der abmahnenden Kanzlei tritt, um den Rechtsstreit möglichst kostengünstig, außergerichtlich zu beenden.</p>
</div>
<div>Viele    Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an.    Auch     wir!</div>
<div>.</div>
<div>.</div>
<div>
<p><strong>Lesetip!</strong> <a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a><strong> </strong></p>
<p><strong>Weitere aktuelle Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../category/allgemein/urheberrecht/abmahnung-filesharing-peer-to-peer-uploads/" target="_blank">Rechtsanwalt Marquort</a> aus Kiel.</p>
<p><strong>In  Fragen zu Abmahnungen im    Allgemeinen, Abmahnungen bei  Filesharing oder  konkret zu Ihrem    Abmahnschreiben stehen wir Ihnen  gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Filesharing –  Zur Problematik der IP-Daten-Herausgabe</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/filesharing-%e2%80%93-zur-problematik-der-ip-daten-herausgabe/</link>
		<comments>http://www.ra-setzer.de/filesharing-%e2%80%93-zur-problematik-der-ip-daten-herausgabe/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 17:50:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internet und Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[IP Adressen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Unternehmen, die über das Internet Speicherplatz anbieten, sog. Webhoster, laufen regelmäßig Gefahr, dass Nutzer dieser Speicherplätze urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und somit unbefugt öffentlich zugänglich machen. [Weiterlesen...] Ob der Urheber des Werkes vom Webhoster in einem solchen Fall genäß § 101 IX UrhG die Herausgabe der Identität des verantwortlichen Nutzers durch Nennung der IP-Adressen verlangen kann, ist immer abhängig von der Abwägung zwischen Rechten des Urhebers und den Datenschutzrechten der Webhostnutzer.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Unternehmen, die über das Internet Speicherplatz anbieten, sog. Webhoster, laufen regelmäßig Gefahr, dass Nutzer dieser Speicherplätze urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und somit unbefugt öffentlich zugänglich machen.<span id="more-941"></span> Ob der Urheber des Werkes vom Webhoster in einem solchen Fall genäß § 101 IX UrhG die Herausgabe der Identität des verantwortlichen Nutzers durch Nennung der IP-Adressen verlangen kann, ist immer abhängig von der Abwägung zwischen Rechten des Urhebers und den Datenschutzrechten der Webhostnutzer.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die IP (Internetprotokoll)- Adresse ist das im Internet verwendete Äquivalent zur klassischen Telefonnummer, welche für das Schalten von Verbindungen und die Weitervermittlung von Daten im Netz genutzt wird. Diese Adressen können sowohl statisch, als auch dynamisch für die Dauer einer einzelnen Verbindung vergeben werden, wobei die dynamische Adressvergabe den Regelfall darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Zulässigkeit der Einsicht und Verarbeitung der Adressen bemisst sich nach datenschutzrechtlichen Regelungen. Nach § 3 I Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) sind<strong> personenbezogene Daten</strong> Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Die Identifizierbarkeit des einzelnen Nutzers durch das über die IP-Adresse adressierte Gerät wird ermöglicht, wodurch der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts durch den Umgang mit personenbezogenen Daten beeinträchtigt werden kann, § 1 I BDSG. Problematisch erscheint der Zusammenhang zwischen der IP-Datenerhebung und der hierdurch entstehenden Offenlegung persönlicher oder sachlicher Verhältnisse. In Frage gestellt wird hierbei der Aussagegehalt der IP-Adressen über eben genannte Verhältnisse des Nutzers, welcher maßgebend ist für die Wahl der Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Zulässigkeit zur Verarbeitung solcher Daten. Im Telekommunikations- und Telemedienrecht wird diesbezüglich die <strong>Unterscheidung zwischen Bestands- und Verkehrsdaten </strong>gemacht.</p>
<p style="text-align: justify;">Als <strong>Bestandsdaten</strong> werden alle Angaben verstanden, welche die Begründung und Ausfüllung des Vertragsverhältnisses einer Telekommunikationsdienstleistung voraussetzen und unterstützen, § 3 Nr. 3 TKG, § 14 I TMG. <strong>Verkehrsdaten</strong> stellen solche Informationen dar, die während der Erbringung einer Telekommunikationsdienstleistung erhoben, verarbeitet und genutzt werden, § 3 Nr. 30 TKG. Hierzu werden auch Nutzungsdaten bezüglich der Identifikation des Nutzers gemäß § 15 I TMG gezählt.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter welche Datenkategorie die IP-Adresse fällt, war und ist umstritten. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden vertreten die Ansicht, es handele sich <strong>bei IP-Adressen</strong> um eine <strong>Mischung aus beiden Datenkategorien</strong>. Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen war der Auffassung, IP-Adressen seien Bestandsdaten, welche Auskunft über Namen des Anschlussinhabers geben und nicht offenlegen, worüber und wie lange eine Kommunikation stattfand, obwohl dem entgegen  § 3 Nr. 30 und § 96 I Nr. 1 TKG die Nummern und Kennungen der an einer Kommunikation beteiligten Anschlüsse gerade auch als Verkehrsdaten qualifiziert, da sie Anknüpfungspunkte für die Darstellung sind, welche Informationen mittels des jeweiligen Anschlusses abgerufen werden ( LG München – 24.05.2011 – 21 O 9065/11; MMR-Aktuell 2011, 315811). Die Feststellung des Nutzers durch den Internet-Zugangsanbieter kommt dadurch zustande, dass er sein Einwahlprotokoll aufschlägt und somit die dynamische IP-Adresse des Nutzers einsieht. Er verwendet also das Verkehrsdatum des Einwahlprotokolls, um die Bestandsdaten des gesuchten Nutzers einzusehen. Somit scheint die Zuordnung der IP-Adresse eher dem Verkehrsdatum als dem Bestandsdatum.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsgrundlage für eine Speicherung der IP-Adressen sind sowohl die Vorschriften des Telekommunikations- als auch des Telemediengesetzes. Laut Bundesverfassungsgericht dürfen „Nach § <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=TKG&amp;p=96">96</a> TKG Verkehrsdaten über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, wenn dies zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=TKG&amp;p=97">§ 97</a>, <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=TKG&amp;p=99"> § 99</a>, <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=TKG&amp;p=100">§ 100</a> und <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=TKG&amp;p=101">§ 101</a> TKG genannten Zwecke – Abrechnungszwecke, Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung – erforderlich ist.“( BVerfG: Herausgabe einer IP-Adresse(NJOZ 2011, 1492). Bei einer Auskunft unter Verwendung von Verkehrsdaten an private Rechteinhaber muss eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Datenverwendung ergehen, § 101 IX UrhG. Das über das Verkehrsdatum ermittelte Bestandsdatum darf gemäß § 113 TKG dann eingesehen werden, wenn dies zur Verfolgung einer Straftat nötig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach datenschutzrechtlicher Sicht gilt bereits bei Speicherung der Verkehrs- und Bestandsdaten durch den Internetanbieter die Einschränkung, dass nur zu Abrechnungszwecken eine Datenspeicherung erfolgen darf, wobei die Herausgabe der Verkehrsdaten in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG und in Informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I GG iVm Art. 1I GG eingreift.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs unterfallen die beim Telekommunikationsteilehmer aufgezeichneten und gespeicherten Verbindungsdaten nicht mehr dem Schutz des Art. 10 I GG, sondern werden durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I  i.V.m. Art. 1 I GG und gegebenenfalls durch Art. 13 I GG geschützt. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses soll enden, wenn die Nachricht beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist und hierdurch sich die Verbindungsdaten nicht mehr von Datenbeständen unterscheiden lassen. (BVerfG: Herausgabe einer IP-Adresse(NJOZ 2011, 1492).</p>
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		<item>
		<title>rka Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing (Dead Island)</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/rka-rechtsanwalte-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-dead-island/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 15:04:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Computerspiel]]></category>
		<category><![CDATA[Dead Island]]></category>
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		<category><![CDATA[rka Rechtsanwälte]]></category>

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		<description><![CDATA[Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von bis zu 1.500,- Euro gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div>
<div>
<div>
<div style="text-align: justify;"><strong>Das Jahr 2012 hat kaum bekonnen, da erreichen uns von der Kanzlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg wieder zahlreiche Abmahnungen wegen  Urheberrechtsverletzung im  Auftrag der <em>Medienindustrie bzw. aus dem Bereich der Computerhersteller.<span id="more-932"></span></em></strong></div>
<div style="text-align: justify;"><strong><em><br />
</em></strong></div>
<div style="padding-left: 30px;"><span style="text-decoration: underline;">Es handelt sich u.a. um folgendes Werk, das Gegenstand der Abmahnungen ist:</span></div>
<div style="padding-left: 30px;"><span style="text-decoration: underline;"><br />
</span></div>
<div style="text-align: justify;">
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>&#8220;Dead Island&#8221;</strong> (Label: Deep Silver) &#8211; Koch Media GmbH</em></p>
<p style="padding-left: 60px;">
<p style="padding-left: 30px;"><span style="text-decoration: underline;">Gegenstand vergangener Abmahnungen (Mai &#8211; Dez. 2011) waren u.a. die Werke:</span></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em><em><strong>“Nail´d” – </strong></em>Koch Media GmbH</em><em><strong> </strong></em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>“Operation Flashpoint – Red River III” </strong>- Koch Media GmbH</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em><strong>“DIRT III”</strong> – Koch Media GmbH<br />
</em></p>
<div style="padding-left: 60px;"><em><strong>“Magicka”</strong> – Koch Media GmbH</em></div>
<div><em><br />
</em></div>
<h2><strong>Vorwurf des Abmahnschreibens: </strong></h2>
<p>Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte <strong>Peer-to-Peer Programme</strong> (Online-Tauschbörsen) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.</p>
<p>Wie gewohnt umfasst das Abmahnschreiben    meist 5 Seiten und einem Entwurf einer  strafbewehrten   Unterlassungserklärung. Ebenso  enthält es  textbausteinartige Passagen   in denen mehrere  Gerichtsentscheidungen  zitiert werden. Als   Downloadzeitraum dürfte es  sich um den März bis Dezember 2011 herum  handeln.</p>
<p>Neben  der Abgabe der strafbewehrten    Unterlassungserklärung wird auch zur  Abgeltung von    Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen     Vergleichsbetrages in Höhe von bis zu <strong>1.500,- Euro</strong> gefordert.    Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den  Adressaten wenig    Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des  Geldbetrages  veranlassen   und keine rechtliche Überprüfung durch einen  auf das  Urheberrecht   spezialisierten Anwalt ermöglichen.</p>
<h2><strong><strong>Die</strong> <strong>rechtliche Überprüfung</strong> <strong>ist aus unserer Sicht dringend zu empfehlen!</strong></strong></h2>
<p>Es wird ausdrücklich davon abgerateen,    die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an die    abmahnenden Anwälte zurückzusenden. Denn zum einen muss der Erklärende    sich bewusst werden, dass er<strong> </strong>an einen solchen    Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen    schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein    großes Haftungsrisiko.</p>
<p>Die vorgefertigte Unterlassungserklärung    verbirgt jedoch noch weitere Tücken. Denn der Erklärende verpflichtet    sich durch den Inhalt des Punkt 4 zur Zahlung von Schadensersatz im   Wege  der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin (Firmen) und erkennt   dadurch den Schaden vorbehaltlos an. Desweiteren verpflichtet er  sich   auch zur Kostenerstattung gegenüber der  Rechtsanwaltskanzlei.</p>
<h2><strong>Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweiß:</strong></h2>
<p>Zum einen lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine <strong>abgeänderte Unterlassungserklärung</strong> durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich    verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu ständiger    Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen gänzlich    zurückgewiesen werden konnten.<strong> </strong></p>
<p><strong>Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen</strong> und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen     Laien (Stichwort: Internetforen) angefertigter „modifizierter    Unterlassungserklärungen“  weitreichende rechtliche Konsequenzen zu    provozieren. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten      der    Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten.      Viele    Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an.   Auch     wir!</p>
<p><strong>Lesetip!</strong> <a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a><strong> </strong></p>
<p><strong>Weitere aktuelle Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../category/allgemein/urheberrecht/abmahnung-filesharing-peer-to-peer-uploads/" target="_blank">.rka  Rechtsanwälte</a> aus Hamburg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In  Fragen zu Abmahnungen im   Allgemeinen, Abmahnungen bei  Filesharing oder  konkret zu Ihrem   Abmahnschreiben stehen wir Ihnen  gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-setzer.de/rka-rechtsanwalte-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-dead-island/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>We Safe Your Copyrights &#8211; Rechtsanwälte &#8211; Abmahnung Filesharing (Top 100 Single Charts)</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/we-safe-your-copyrights-rechtsanwalte-abmahnung-filesharing-top-100-single-charts/</link>
		<comments>http://www.ra-setzer.de/we-safe-your-copyrights-rechtsanwalte-abmahnung-filesharing-top-100-single-charts/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 10:48:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[german top 100]]></category>
		<category><![CDATA[rio]]></category>
		<category><![CDATA[single charts]]></category>
		<category><![CDATA[we safe your copyrights]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-setzer.de/?p=926</guid>
		<description><![CDATA[Unter dem fantasievollen Namen: We Safe Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet u.a. Herr Rechtsanwalt Christian Weber aus Frankfurt am Main zum Jahresende 2011 zahlreiche Abmahnschreiben im Auftrag der Zooland Music GmbH und Nesola GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an Musikwerken im Zusammenhang mit der Container – Datei  “German Top 100 Single Charts 28.11.2011″.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unter dem fantasievollen Namen: <strong>We Safe Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</strong> versendet u.a. Herr <strong>Rechtsanwalt Christian Weber aus Frankfurt am Main</strong> zum Jahresende 2011 zahlreiche Abmahnschreiben im Auftrag der Zooland Music GmbH und Nesola GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an  Musikwerken im   Zusammenhang mit der Container – Datei  <strong>“</strong><strong>German  Top 100 Single Charts 28.11.2011″.<span id="more-926"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bei den in den Abmahnschreiben genannten Musikwerken handelt es sich u.a. um:</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>“Turn This Club Around &#8211; R.I.O. feat U-Jean” </strong></em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Miss Sunshine &#8211; R.I.O.”</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Niemand (Was Wir Nicht Tun) – Joy Denalane”</em></strong></p>
<p style="text-align: justify; padding-left: 60px;"><strong><em>&#8220;San Francisco &#8211; Cascada&#8221;</em><br />
</strong></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte <strong>Peer-to-Peer Programme</strong> (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack          [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire,  Phex],         Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze],   StealthNet))      gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten   worden sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Abmahnschreiben umfasst meist    mehrere     Seiten inklusive der  Mandatsvollmacht und einem Entwurf    einer     strafbewehrten  Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es        textbausteinartige Passagen  in denen mehrere Gerichtsentscheidungen        zitiert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben der Abgabe der strafbewehrten        Unterlassungserklärung wird  auch zur Abgeltung von        Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines  pauschalen     Vergleichsbetrages    in Höhe von <strong>meist 450,- Euro</strong> gefordert.  Die relative knapp    angesetzte Handlungsfrist soll den     Adressaten  wenig Zeit zur Reaktion    lassen, zur Überweisung des     Geldbetrages  veranlassen und keine    rechtliche Überprüfung durch    einen  auf das  Urheberrecht spezialisierten    Anwalt ermöglichen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Dabei ist die</strong> <strong>rechtliche Überprüfung</strong> <strong>dringend zu empfehlen!</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ungeprüft kann die Abgabe der       vorgefertigten  Unterlassungserklärung nicht empfohlen  werden”, rät der    auf das  Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marko  Setzer. Zum    einen    muss  der Erklärende sich bewusst werden, dass er<strong> </strong>an        einen solchen  Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die        vereinbarten  Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen   können.      Folglich  besteht ein großes Haftungsrisiko.</p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus verpflichtet sich der        Erklärende durch den Inhalt  der Punkte 2 und 3  zur Zahlung von        Schadensersatz im Wege der  Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin<strong> UND</strong> zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweiß:</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Oft lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine <strong>abgeänderte Unterlassungserklärung</strong> durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich           verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu       ständiger     Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die  Forderungen      gänzlich     zurückgewiesen werden konnten.<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen</strong>,       mahnt Rechtsanwalt Marko Setzer und nicht durch gutgemeinte     Ratschläge   oder mittels von juristischen      Laien (Stichwort:     Internetforen)   angefertigter „modifizierter         Unterlassungserklärungen“    weitreichende rechtliche Konsequenzen zu         provozieren. Abgemahnte   sollten diesbezüglich auch nicht die   Kosten         der      Rechtsverteidigung als dessen   Ausschlusskriterium   betrachten.         Viele    Anwälte bieten   mittlerweile faire   Pauschalpreise dafür an.      Auch     wir!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weitere Artikel zu aktuellen Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../aktuell/" target="_blank">We Safe Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a> aus Frankfurt am Main.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Lesetip! </strong><a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In Fragen zu Abmahnungen im      Allgemeinen, Abmahnungen bei    Filesharing oder konkret zu Ihrem      Abmahnschreiben stehen wir Ihnen    gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Abmahnung Filesharing – (Bravo Hits 74)</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/rechtsanwalt-daniel-sebastian-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-%e2%80%93-bravo-hits-74/</link>
		<comments>http://www.ra-setzer.de/rechtsanwalt-daniel-sebastian-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-%e2%80%93-bravo-hits-74/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 10:31:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bravo Hits 74]]></category>
		<category><![CDATA[Daniel Sebastian]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Jahresende 2011 erreichen uns wieder zahlreiche Abmahnungen wegen Filesharings von Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH werden zahlreiche Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an Musikwerken im Zusammenhang mit der Container – Datei  “Bravo Hits 74” sowie  “Charts – German Top 100″ versendet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zum Jahresende 2011 erreichen uns wieder zahlreiche Abmahnungen wegen Filesharings von Herr <strong>Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin.</strong> Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH werden  zahlreiche  Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an  Musikwerken im  Zusammenhang mit der Container – Datei  <strong>“Bravo Hits 74”</strong> sowie  <strong>“Charts – German  Top 100″</strong> versendet.<span id="more-922"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Bei den in den Abmahnschreiben genannten Musikwerken handelt es sich u.a. um:</p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>&#8220;Beautiful People &#8211; Chris Brown &amp; Benny Benassi&#8221; </strong></em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Mike Candys &amp; Evelyn feat. Patrick Miller – One Night in Ibiza”</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Timati &amp; P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I´m on you”</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Bella Vida – Kiss kiss me bang bang”</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Spencer &amp; Hill – Dance”</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>“Over the Rainbow / What a wonderful World  – Israel Kamakawiwo ole”</strong> – German Top 100 Jahres – Charts 2010; DigiRights Administration GmbH</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>“Hey (Neh Nah Neh) – Milk and Sugar vs. Vaya con Dios” </strong> </em><em> DigiRights Administration </em><em>GmbH</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em>sowie Titel der <strong>Künsltergruppe “Die Atzen”</strong> und der Sängerin <strong>Nena</strong>.<br />
</em></p>
<p style="text-align: justify;">Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte <strong>Peer-to-Peer Programme</strong> (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack         [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex],         Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze],  StealthNet))      gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten  worden sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Abmahnschreiben umfasst meist   mehrere     Seiten inklusive der  Mandatsvollmacht und einem Entwurf   einer     strafbewehrten  Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es       textbausteinartige Passagen  in denen mehrere Gerichtsentscheidungen       zitiert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben der Abgabe der strafbewehrten       Unterlassungserklärung wird  auch zur Abgeltung von       Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines  pauschalen    Vergleichsbetrages    in Höhe von <strong>bis zu 4.800,- Euro</strong> !!! gefordert.  Die relative knapp    angesetzte Handlungsfrist soll den    Adressaten  wenig Zeit zur Reaktion    lassen, zur Überweisung des    Geldbetrages  veranlassen und keine    rechtliche Überprüfung durch   einen  auf das  Urheberrecht spezialisierten    Anwalt ermöglichen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Dabei ist die</strong> <strong>rechtliche Überprüfung</strong> <strong>dringend zu empfehlen!</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ungeprüft kann die Abgabe der      vorgefertigten  Unterlassungserklärung nicht empfohlen  werden”, rät der   auf das  Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marko  Setzer. Zum   einen    muss  der Erklärende sich bewusst werden, dass er<strong> </strong>an       einen solchen  Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die       vereinbarten  Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen  können.      Folglich  besteht ein großes Haftungsrisiko.</p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus verpflichtet sich der       Erklärende durch den Inhalt  der Punkte 2 und 3  zur Zahlung von       Schadensersatz im Wege der  Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin<strong> UND</strong> zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweiß:</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Oft lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine <strong>abgeänderte Unterlassungserklärung</strong> durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich          verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu      ständiger     Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen      gänzlich     zurückgewiesen werden konnten.<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen</strong>,      mahnt Rechtsanwalt Marko Setzer und nicht durch gutgemeinte    Ratschläge   oder mittels von juristischen      Laien (Stichwort:    Internetforen)   angefertigter „modifizierter        Unterlassungserklärungen“    weitreichende rechtliche Konsequenzen zu        provozieren. Abgemahnte   sollten diesbezüglich auch nicht die  Kosten         der      Rechtsverteidigung als dessen  Ausschlusskriterium   betrachten.         Viele    Anwälte bieten  mittlerweile faire   Pauschalpreise dafür an.      Auch     wir!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weitere Artikel zu aktuellen Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../aktuell/" target="_blank">Rechtsanwalt Daniel Sebastian</a> aus Berlin.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Lesetip! </strong><a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In Fragen zu Abmahnungen im     Allgemeinen, Abmahnungen bei    Filesharing oder konkret zu Ihrem     Abmahnschreiben stehen wir Ihnen    gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sasse und Partner Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing – u.a. “Roadrunner Rec. GmbH”</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/sasse-und-partner-rechtsanwalte-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-%e2%80%93-u-a-%e2%80%9croadrunner-rec-gmbh%e2%80%9d/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 16:19:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[audio secrecy]]></category>
		<category><![CDATA[black and white america]]></category>
		<category><![CDATA[dramatic turn of events]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Sasse und Partner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-setzer.de/?p=915</guid>
		<description><![CDATA["Black and White America" (Musikalbum Lenny Kravitz) - Roadrunner Records (Warner),

"A Dramatic Turn of Events" (Musikalbum Dream Theater) - Roadrunner Records (Warner),

"Audio Secrecy" (Musikalbum Stone Sour) - Roadrunner Records (Warner),

“The Kings Speech” - Senator Film Verleih GmbH,

“The Raod” – Senator Film Verleih GmbH,

“The Expandables” –  Splendid Film GmbH]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neue Abmahnungen  im Dezember 2011 von der Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte</strong> <strong>aus Hamburg</strong><strong> wegen Filesharing von Kinofilmen und Musikwerken u.a. von Lenny Kravitz, Dream Theater und Stone Sour. <span id="more-915"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Den  Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben wird vorgeworfen, mit    Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) über den    Internetanschluss die Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books)   gegenüber  anderen Teilnehmern zum Download angeboten zu haben.   Textbausteine  enthalten Passagen über Urheberrechtsverletzungen und    Schadensersatzansprüche nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den    Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen    Vergleichsbetrages (meist 800,- bis 1.200,- EUR) zur Abgeltung aller    Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte    Handlungsfrist die beängstigende Wirkung.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;">Aktuell  werden Abmahnungen wegen    Filesharing von Sasse und Partner  Rechtsanwälte aus Hamburg  bezüglich    einer  Urheberrechtsverletzung  folgender Werke versendet:</span></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>&#8220;Black and White America&#8221;</strong> (Musikalbum Lenny Kravitz) &#8211; Roadrunner Records (Warner),</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>&#8220;A Dramatic Turn of Events&#8221;</strong> (Musikalbum Dream Theater) &#8211; Roadrunner Records (Warner),</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>&#8220;Audio Secrecy&#8221;</strong> (Musikalbum Stone Sour) &#8211; Roadrunner Records (Warner),</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>“The Kings Speech” </strong>- Senator Film Verleih GmbH,</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>“The Raod”</strong> – Senator Film Verleih GmbH,<br />
</em></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><em><strong>“The Expandables”</strong> –  Splendid Film GmbH</em></p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Wie können Betroffene reagieren?</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">- Ruhe bewahren!</p>
<p style="text-align: justify;">- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende Kanzlei veranlassen!</p>
<p style="text-align: justify;">- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden!</p>
<p style="text-align: justify;">- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Welche wirksame Rechtsverteidigung ist zu empfehlen?<br />
</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ist  sich der Abgemahnte sicher, dass     weder er noch eine andere im  Haushalt wohnende Person die     urheberrechtliche Verletzungs-handlung  begangen hat und er nicht  panisch    die oft überhöhten  Zahlungsforderungen der abmahnenden  Anwälte   bezahlen  will, so bleiben  ihm grundsätzlich die Optionen,</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.</strong> die Sache ohne     Reaktion zu ignorieren bzw. sich in zahlreichen  Internetforen die Flut     von halbherzigen Ratschlägen anzutun. ODER<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2</strong>.  sich gleich von    Anfang  an rechtzeitig fachkundigen Rat eines auf das  Recht der neuen    Medien  oder auf das Urheberrecht spezialisierten  Anwalt einzuholen.</p>
<p style="text-align: justify;">Von der  ersten Option kann man nur     abraten. Denn so leicht lassen sich  abmahnende Kanzleien nicht     abschütteln bzw. die Sache auf sich  beruhen. Gegenargumente werden oft     standardisiert mit reichlich  vielen Textbausteinen beantwortet oder  gar    nicht erst darauf  eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr  Geld    damit. Die  Informationen im Internet können schon gar nicht so     ungefiltert  empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten      Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden  Unterlassungserklärungen     die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind  jedoch oft veraltet oder     ungenau und birgen die Gefahr  weitreichender negativer Folgen.  Immerhin    bindet die  Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre  lang.</p>
<p style="text-align: justify;">Solange  aber die Praxis der Gerichte,     zivilrechtliche Auskunftsverfahren  massenhaft stattzugeben, sich  nicht    grundlegend ändert, ist die <strong>Wahrnehmung der zweiten Option</strong> und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere      Alternative. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten    der   Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten.    Viele   Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch    wir!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Lesetip!</strong> <a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weitere Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../category/allgemein/urheberrecht/abmahnung-filesharing-peer-to-peer-uploads/" target="_blank">Sasse und Partner Rechtsanwälte</a> aus Hamburg, Berlin.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In    Fragen zu Abmahnungen im     Allgemeinen, Abmahnungen bei Filesharing  oder   konkret zu Ihrem     Abmahnschreiben stehen wir Ihnen gern zur  Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-setzer.de/sasse-und-partner-rechtsanwalte-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-%e2%80%93-u-a-%e2%80%9croadrunner-rec-gmbh%e2%80%9d/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing &#8220;Bushido &#8211; 23&#8243;</title>
		<link>http://www.ra-setzer.de/bindhardt-fiedler-zerbe-rechtsanwalte-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-bushido-23/</link>
		<comments>http://www.ra-setzer.de/bindhardt-fiedler-zerbe-rechtsanwalte-%e2%80%93-abmahnung-filesharing-bushido-23/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 15:18:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>marko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Neues]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-setzer.de/?p=910</guid>
		<description><![CDATA[Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet)) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist mehrere Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von bis zu 750,- Euro ! gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><em>Frohe Weihnachtszeit</em> dürfte zum Jahresende 2011 mit den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte <strong>Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden </strong> wohl nicht gemeint sein. Im Auftrag des Künstlers Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt unter dem Namen <strong>BUSHIDO</strong> werden  wieder zahlreiche  Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an  Musikwerken versendet.<strong> <span id="more-910"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;">Bei den in den Abmahnschreiben genannten Musikwerken handelt es sich u.a. um:</span></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“23 – Deluxe Edition” (Sido &amp; Bushido) &#8211; Album &#8211; Sony Music Entertainment<br />
</em></strong></p>
<p style="padding-left: 60px; text-align: justify;"><strong><em>“Vergiss mich” &#8211; Bushido (feat J-Luv)<br />
</em></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte <strong>Peer-to-Peer Programme</strong> (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack         [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex],         Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze],  StealthNet))      gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten  worden sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Abmahnschreiben umfasst meist   mehrere     Seiten inklusive der  Mandatsvollmacht und einem Entwurf   einer     strafbewehrten  Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es       textbausteinartige Passagen  in denen mehrere Gerichtsentscheidungen       zitiert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben der Abgabe der strafbewehrten       Unterlassungserklärung wird  auch zur Abgeltung von       Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines  pauschalen    Vergleichsbetrages    in Höhe von <strong>bis zu 750,- Euro</strong> ! gefordert.  Die relative knapp    angesetzte Handlungsfrist soll den    Adressaten  wenig Zeit zur Reaktion    lassen, zur Überweisung des    Geldbetrages  veranlassen und keine    rechtliche Überprüfung durch   einen  auf das  Urheberrecht spezialisierten    Anwalt ermöglichen.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Dabei ist die</strong> <strong>rechtliche Überprüfung</strong> <strong>dringend zu empfehlen!</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Ungeprüft kann die Abgabe der      vorgefertigten  Unterlassungserklärung nicht empfohlen  werden”, rät der   auf das  Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marko  Setzer. Zum   einen    muss  der Erklärende sich bewusst werden, dass er<strong> </strong>an       einen solchen  Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die       vereinbarten  Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen  können.      Folglich  besteht ein großes Haftungsrisiko.</p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus verpflichtet sich der       Erklärende durch den Inhalt  der Punkte 2 und 3  zur Zahlung von       Schadensersatz im Wege der  Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin<strong> UND</strong> zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweiß:</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Oft lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine <strong>abgeänderte Unterlassungserklärung</strong> durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich          verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu      ständiger     Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen      gänzlich     zurückgewiesen werden konnten.<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen</strong>,      mahnt Rechtsanwalt Marko Setzer und nicht durch gutgemeinte    Ratschläge   oder mittels von juristischen      Laien (Stichwort:    Internetforen)   angefertigter „modifizierter        Unterlassungserklärungen“    weitreichende rechtliche Konsequenzen zu        provozieren. Abgemahnte   sollten diesbezüglich auch nicht die  Kosten         der      Rechtsverteidigung als dessen  Ausschlusskriterium   betrachten.         Viele    Anwälte bieten  mittlerweile faire   Pauschalpreise dafür an.      Auch     wir!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weitere Artikel zu aktuellen Abmahnungen</strong> u.a. von <a href="../../aktuell/" target="_blank">Rechtsanwälte Bindhardt und Kollegen</a> aus Linden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Lesetip! </strong><a href="../../filesharing-abmahnungen-und-was-jetzt/" target="_blank">Wirksame Maßnahmen und Verteidigung gegen Abmahnungen</a> <strong>und</strong> <a href="../../abmahnung-filesharing-streitwertreduzierung/" target="_blank">Streitwertreduzierung auf 3.000,- EUR</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In Fragen zu Abmahnungen im     Allgemeinen, Abmahnungen bei    Filesharing oder konkret zu Ihrem     Abmahnschreiben stehen wir Ihnen    gern zur Verfügung. <a href="../../kontakt/" target="_blank">Kontakt.</a></strong></p>
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