Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Insbesondere schließt es dabei sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen ein.

Auch noch 8 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung scheinen die Regelungen über Verbrauchsgüter, Gewährleistung und Garantien, Mängelhaftung und Rückabwicklung sowie Fernabsatzverträge noch immer großes Konflikt- und Streitpotenzial zu beherbergen. Insbesondere beim Online-Handel stehen sich Händler und Konsumenten oft missverstanden gegenüber.

Zu den rechtlichen Tätigkeiten gehören vor allem z. B.:

- die Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Kauf-, Miet-, Werk-, Reisevertrag)

- die Beratung und Vertretung bei Angelegenheiten des Verbraucherschutzes (Garantie und Gewährleistungsschutz)

- die Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Vertragsmängeln (z.B. bei Mietverhältnissen, Dienst- und Werkverträgen)

- das Herausarbeiten von Anspruchsvoraussetzungen und die außergerichtliche Durchsetzung / Abwehr von Forderungen (Inkasso)