Kosten
Vor jeder Beauftragung gebe ich in einem kurzen, kostenlosen Vorgespräch gern Auskunft über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko.
Für außergerichtliche Tätigkeiten kann entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Kostenrechner oder durch Vergütungsvereinbarung (stundenweise oder pauschal) die Vergütung festgelegt werden. Ausschlaggebend sind grundsätzlich Art, Umfang und voraussichtliche Dauer des Mandats.
Im Laufe einer ständigen Beratung (Dauerberatungsmandate) besteht auch die Möglichkeit etwa einer monatlichen Pauschalhonorarvereinbarung bzw. die Vereinbarung von speziellen Konditionen für Rahmenverträge. Derartige Vereinbarungen bieten sich insbesondere für kleinere bzw. mittelständische Unternehmen an, die einen kontinuierlichen Beratungsbedarf haben, allerdings über keine eigene Rechtsabteilung verfügen.