Medienrecht
Der Oberbegriff: Medienrecht steht für eine Vielzahl verschiedener Teilrechtsgebiete. Er umfasst sowohl die Bereiche des öffentlichen Rechts, als auch die des Zivil- und Strafrechts. Zunehmend wächst der Beratungsbedarf in den Bereichen Multimedia und Internet, während die „klassischen“ Regelungsbereiche wie Rundfunk (TV und Radio), Film und Presse weiterhin nicht weniger Beachtung finden und beratungsintensiv bleiben.
Das Urheberrecht stellt dabei mit seinen Schutzvorschriften zum geistigen Eigentum (Musik-, Bild- und Filmwerke) eine Spezialmaterie dar. Urheber-rechtsverstöße führen nicht selten zu erheblichen Schadensersatzforderungen und beginnen oft mit Abmahnungen und der Aufforderung zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen.
Unsere Tätigkeiten umfassen dabei u.a.:
- die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- die Durchsetzung strafbewehrter Unterlassungserklärungen
- das Erwirken von einstweiligen Verfügungen
- die Überprüfung von Webprojekten und Internetaufritten auf rechtliche Probleme, Impressumspflichten, Haftung für Links und Inhalte, Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften, Datenschutz, etc.
- die Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Webshop-, Ebay-Shop AGB´s)
- die Rechtshilfe bei Abmahnungen (z.B. bei unberechtigten Downloads über P2P-Börsen und unbefugter Verwendung von Bildmaterial)
- die Rechtshilfe bei Internet-„Abzockfällen“ (Abofallen)
- die Gestaltung von Lizenzverträgen